Presse-Echo

"Wird der Blick ins Grüne getrübt?"

Durch den Artikel der Agenda-Gruppe Grün in der Stadt" in der Stadtpost vom 24.04.2003 könnte der Eindruck entstehen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes J 43 "Südlich und nördlich der Egerstraße, östlich der Rodau" sämtliche Grundstücke von der Egerstraße bis zum Ortsende Jügesheim nach Norden umfassen würde. Dieser Eindruck ist falsch.

Der Geltungsbereich, der am 23.1.2003 mit einer Übersichtskarte amtlich bekannt gemacht wurde, umfasst lediglich das Grundstück einer Gärtnerei, auf dem die der Gärtnerei zugehörigen Gewächshäuser stehen und die Grundstücke westlich der Weiskircher Straße, Weiskircher Straße 60, 62 und 64, Egerstraße 3, 5, 7 und 9 bis hin zur Rodau.

Des Weiteren könnte aufgrund des Artikels der Eindruck entstehen, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes zwangsläufig eine Bebauung nach sich ziehen müsste. Auch dieser Eindruck ist falsch. In einem Bebauungsplan werden nicht nur die Flächen festgesetzt, die bebaut werden dürfen, sondern auch die nichtüberbaubaren Grundstücksflächen, öffentliche und private Grünflächen etc. Gerade durch entsprechende Festsetzungen eines Bebauungsplanes können sensible und besonders schützenswerte Bereiche von einer Bebauung freigehalten werden. Durch den Bebauungsplan J 43 soll eine planerische Neuordnung der Betriebsflächen der Gärtnerei sowie eine Zweitbebauung der Baugrundstücke an der Weiskircher Straße/nördlichen Egerstraße unter Beachtung des Lärmschutzes, des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes ermöglicht werden. Die Tiefe der Bebauung zur Rodau wird im Bebauungsplanverfahren geklärt, in dem u.a. die Bürgerinnen und Bürger, der Ortsbeirat und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Die eingehenden Anregungen werden im weiteren Verfahren beachtet werden.

In Vorgesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt Rhein/Main und der Unteren Wasserbehörde wurden die Probleme des Naturschutzes und des Hochwasserschutzes besprochen. Die durch die Behörden und den Verband vorgebrachten Anregungen werden in den Entwurf des Bebauungsplanes einfließen.

Selbstverständlich werden auch die Belange des Rodauparkes bei der Erarbeitung des Bebauungsplanes beachtet werden.


(Pressemitteilung Stadt Rodgau 6.5.2003)


Nächster Artikel...

Übersicht "Presse-Echo"...