Die Lokale Agenda 21 für Rodgau

4.1.2. Umsetzung der Beteiligung

Mit verbesserter Information alleine sind Planungsprozesse für die Bürgerinnen und Bürger zwar nachvollziehbar, eine Beteiligung ist dies aber nicht. Beteiligung hingegen bietet eine Chance zum praktischen Handeln (Interessensartikulation) sowie zur Transparenz und Effizienz der Planung. Alle Seiten profitieren von einer breiten Beteiligung. Die Betroffenen identifizieren sich mit der Planung, die Akzeptanz steigt. Die Planenden profitieren von dem Wissen der Beteiligten.

Die Beteiligung an Gestaltungsprozessen ist auch ein Beitrag zur Demokratisierung der Planung. Die Partizipation dient der Verbesserung der Meinungsbilder und der Qualität der Entscheidungsfindung.

Beteiligung ist nötig, um einen größtmöglichen Konsens herbeizuführen. Wichtig ist, dass alle Betroffenen beteiligt werden.

Beteiligung hat in allen Phasen des Planungsprozesses bzw. der Entwicklung des Stadtentwicklungskonzeptes stattzufinden.

Wichtig für eine Beteiligung ist die infrastrukturelle Unterstützung von Seiten der Verwaltung. Eine professionelle bzw. offiziell anerkannt Institution, die Anregungen weiterleitet und umsetzt, gibt den Bürgerinnen und Bürgen ein starkes Gefühl von Einflussnahme und dementsprechend steigt die Motivation.

Im Rahmen des dynamischen Agenda-Prozesses verpflichtet sich die Kommune, die Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen der Stadtentwicklung weiterhin kontinuierlich zu beteiligen. Hierzu müssen Meinungsbilder in der Bevölkerung durch Unabhängige erfasst und von den politischen Entscheidern berücksichtigt werden.

Zur kontinuierlichen Beteiligung werden institutionalisierte Formen, wie im Agenda-Prozess positiv aufgezeigt, ausgebaut.

Zu einzelnen aktuellen Themen werden einmalige bzw. kurzfristige Formen, für die Diskussion zur Stadtentwicklung werden längerfristige Formen, genutzt.

Im Einzelnen wir die Beteiligung der Bürgerschaft, zusätzlich zu den schon vorhandenen gesetzlichen Vorgaben, wie folgt gesichert:

  • Es werden ab 2001 regelmäßig Bürgerversammlungen, entsprechend der HGO, zu ausgewählten Themen abgehalten.
  • Für spezielle Planungen gibt es zielgruppenspezifische Versammlungen (z.B. Seniorinnen und Senioren, Einzelhandel...)
  • Die neuen Technologien werden in Form von Internet-Diskussionsforen zur Vorlage der Themen der Stadtverordnetenversammlung genutzt. Die Auswertung der Foren geht den Stadtverordneten rechtzeitig zu.
  • Zu längerfristigen Themen werden Bürgerforen und/oder Runde Tische eingerichtet, an denen möglichst alle gesellschaftlichen Gruppierungen vertreten sind.
  • Es ist zu prüfen, ob für die Entwicklung des Stadtentwicklungskonzeptes ein paritätisch besetzter Beirat einzurichten ist. Beiräte sind aus allen gesellschaftlichen Gruppen zusammengesetzte Gremien, die sich kontinuierlich mit der Planung auseinander setzen. Die Beiräte sind analog der Legislaturperiode einzuberufen. Sie sind paritätisch nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Berufstätigkeit etc. zu besetzen. Die Beiräte sind in ihrer Arbeit von der Verwaltung zu unterstützen und haben ein Recht auf eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Beiräte werden direkt an das Stadtparlament gebunden, damit die Ergebnisse der Arbeit der Beiräte in die politischen Entscheidungen einfließen können.
Die Politiker und die Verwaltung der Stadt Rodgau verpflichten sich, die im Rahmen der Beteiligung gemachten Anregungen, Vorschläge und Ideen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen. Es erfolgt in jedem Fall eine öffentliche Begründung für getroffene Entscheidungen.

Als Fazit ist festzustellen, dass im Rahmen des Agenda-Prozesses deutlich wurde, dass die Beteiligung an Planungsprozessen für die Bürger/innen ein zentrales Anliegen ist.

Unter Beteiligung sind sowohl eine offensive Informationspolitik von Politik und Verwaltung als auch die tatsächliche Beachtung und Umsetzung der entwickelten Vorschläge, Initiativen und Ideen zu verstehen.


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