Die Lokale Agenda 21 für Rodgau

3.2.1. Ziele

Die im Folgenden genannten Ziele sind zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass die Bereiche stets miteinander verknüpft sind und eine dauerhafte Vernetzung anzustreben ist.

Wirtschaft

  • Die Bereiche Wohnen und Arbeiten sollen miteinander verbunden werden.
  • Die Schaffung weiterer Ausbildungsplätze, besonders in neuen Technologien, soll gefördert werden.
  • Es sollte eine verstärkte Ansiedlungspolitik für Betriebe, die qualifizierte und
  • Existenz sichernde Arbeitsplätze bieten, betrieben werden.
  • Zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit ist der Ausbau von flexiblen Arbeitszeitangeboten nötig.
  • Der Anteil der umweltgerecht und nachhaltig arbeitenden Betriebe soll erhöht werden.

Soziales

  • Stadträume sind so zu gestalten, dass Begegnungen für alle besser möglich sind.
  • An der Entwicklung einer Gemeinschaft, die offen für alle Kulturen und Religionen ist, wird gearbeitet. Dazu werden Begegnungsmöglichkeiten für Menschen der unterschiedlichen Generationen und Nationen gefördert bzw. geschaffen. Vorhandene städtische Flächen und Gebäude müssen für diese Nutzung bereitstehen.
  • Für die Sprachförderung der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind die besonderen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
  • Die bereits zahlreich vorhandenen sozialen und kulturellen Aktivitäten sollen miteinander vernetzt werden.
  • Für die Freizeitgestaltung der Bevölkerung sind integrative Angebote zu schaffen, die von allen Menschen unabhängig von Alter, Nationalität oder körtperlicher Verfassung genutzt werden können.
  • Die Betreuungsangebote für alle Altersgruppen sind auszuweiten.
  • Für Menschen mit Betreuungsbedarf und behinderte Menschen ist die wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.
  • Ein breites Bildungsangebot im schulischen und außerschulischen Bereich ist im Sinne einer Bewusstseinsschaffung auszubauen.
  • Als städtische Elemente sind Kunst und Kultur im öffentlichen Raum anzubieten.

Umwelt

  • Zum Schutz der Ressourcen (Wasser, Boden, Luft, Energie) ist ein nachhaltiger Umgang zu gewährleisten. Die Leitlinien der städtischen Entwicklung sind auf die
  • Vorgaben auszurichten.
  • Ökologische Gesichtspunkte bei der Industrieansiedlungspolitik, Reinhaltung von Wasser, Boden, Luft sind zu beachten. Betriebe mit umweltschonenden Produktionsstätten haben Vorrang.
  • Ökologische Garten- und Landwirtschaft ist im Sinne des nachhaltigen Umgangs mit den Ressourcen Boden und Wasser zu fördern.
  • Ein mittelfristiges Verkehrskonzept mit dem Ziel der Verbesserung des Zusammenwirkens der Verkehrsarten, -systeme, und -träger zur Reduzierung des Kfz-Individualverkehrs und Stärkung des nicht motorisierten Individualverkehrs sowie der Verbesserung des ÖPNV ist zu entwickeln.
  • Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist Lärmreduzierung in allen Stadtteilen anzustreben.
  • Vorhandene Naturwege und Grünzonen sind zu ergänzen und miteinander zu vernetzen sowie zur Naherholung der Bevölkerung weiter auszubauen.

Im Sinne des Agenda-Prozesses sind die permanente Weiterentwicklung des Leitbildes und der Ziele zum Stadtentwicklungskonzept unter ausführlicher Beteiligung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Sollten in dem Prozess der Stadtentwicklung weitere konsensfähige Ziele erkannt werden, so sind diese in die nachhaltige Entwicklung der Stadt Rodgau einzubeziehen.

Die Stadt Rodgau verpflichtet sich einmal jährlich über die vorgenommenen Tätigkeiten im Rahmen der Lokalen Agenda 21 zu berichten.


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